Kontrollaktion Schwimmbad Zeitraum Juli - August 2010

(Prag, 8. September 2010) Das Tschechische Handelsinspektorat Südmähren und Zlín hat in dem Zeitraum Juli bis August 2010 eine Kontrollaktion durchgeführt, die sich auf die Sommererholungssaison richtete, konkret auf Freibäder und Aquaparks.

Vorerst haben die Inspektoren insgesamt 11 Kontrollen durchgeführt, wobei Gesetzverstöße in 8 Fällen festgestellt haben, was 73% aus der Gesamtzahl darstellt.

 

In dem Monat Juli wurden 5 Kontrollen durchgeführt, davon 3 mal wurde gebührenpflichtige Verwarnung in Gesamthöhe von 3000,- CZK aufgelegt, einmal wurde die Kontrolle durch Auflegung eines Befehls vor Ort in Höhe von 1000,- CZK gelöst. Zu den häufigsten Gesetzverstößen zählte Nichtbekanntmachung des Verbrauchers mit dem Gewicht der verkauften Produkte.

 

Im August am 13. 8. 2010 haben die Inspektoren eine eintägige Kontrollaktion durchgeführt, in deren Rahmen 6 Kontrollen durchgeführt wurden. Aus diesen 6 Kontrollen haben die Inspektoren Gesetzverstöße in 4 Fällen festgestellt. Bei zwei kontrollierten Personen wurde Nutzung eines amtlich nicht überprüften Messgeräts - Waage festgestellt. Diese Feststellungen wurden von den Inspektoren vor Ort gelöst und zwar durch Auflegung gebührenpflichtigen Verwarnungen vor Ort in Gesamthöhe von 2500,- CZK. Einmal handelte es sich um Gesetzvorstoß, indem der Beleg nicht die gesetzlich bestimmten Gehörigkeiten beinhaltete, und einmal die kontrollierte Person die Übermessung mit dem amtlich überprüften Messgerät nicht ermöglicht hat.
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