Kontrollaktion - Verkauf von Stückzigaretten

(Prag, 27. Oktober 20101) Die Tschechische Handelsinspektion hat in dem Zeitraum ab 1. September bis 15.Oktober 2010 eine Kontrollaktion in Trafiken und Betrieben mit Verkauf von Presse und Tabakware durchgeführt. Ziel der Kontrolle war zu überprüfen, ob es in den Betrieben zu Verstößen gegen Verbrauchersteuergesetz kommt, d.h. ob zum Angebot und Verkauf von Zigaretten aus geöffneter Einzelverpackung kommt.

In Betonung waren vor allem Betriebe, die sich in der Nähe von Schulen und Orten befinden, wo sich Jugendliche aufhalten, d.h. Bahnhöfe und Busstationen, Haltestellen von öffentlichen Verkehrsbetrieben und ähnliche Orte.

 

Insgesamt wurde Kontrolle von 391 Objekten durchgeführt, wobei Mängel bei 65 kontrollierten Betrieben festgestellt wurden – d.h. 16,62%, wo Gesetzverstoß im Sinne von Verkauf von Zigaretten anders als in abgeschlossener Einzelverpackung (mindestens 20 Stücke von Zigaretten) mit gültigem Tabakaufkleber.
(Inspektoraten: Hradec Králové und Pardubice – 123 Kontrollen/45 Feststellungen, Südböhmen und Vysočina – 22 Kontrollen/2 Feststellungen, Pilsen und Karlsbad – 24 Kontrollen/3 Feststellungen, Südmähren und Zlín – 56 Kontrollen/8 Feststellungen, Prag – 73 Kontrollen/1 Feststellung, Mähren-Schlesien – 41 Kontrollen/2 Feststellungen, Ústí und Liberec – 52 Kontrollen/4 Feststellungen).

 

Beispiele von Feststellung: Eine kontrollierte Person hat gegen Gesetz verstoßen, indem sie in den Kontrolleinkauf des Verbrauchers (THI Inspektor) 2 Stücke von Zigaretten LD RED für 8,- CZK verkauft hat. Nächste kontrollierte Person hat in den Kontrolleinkauf des Verbrauchers (THI Inspektor) 2 Stücke von Zigaretten Rockets für 8,- CZK verkauft.

 

In insgesamt 63 Fällen wird den kontrollierten Personen für Verkauf von Stückzigaretten eine Sanktion im Verwaltungsverfahren auferlegt. In 2 Fällen wurde der kontrollierten Person Geldstrafe vor Ort auferlegt.

 

„Bei den Kontrollen wurde in 65 Fällen Verstoß gegen Gesetz Nr. 353/03 der Versammlung in gültiger Fassung festgestellt. Kontrollen mit dieser Richtung werden auch weiterhin verlaufen, um festzustellen, ob es zum wiederholten Verstoß gegen oben genanntem Rechtsvorschrift kommt,“ sagte RNDr. Jana Příhodová, Zentraldirektorin der Tschechischen Handelsinspektion.

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