Kontrollen der Reisebüros und Reiseagenturen im Jahre 2010

(In Prag 23. März 2011) Die bevorstehende touristische Hauptsaison und die Reisebüros überbieten sich in den Angeboten von Urlaubsreisen in die ganze Welt und versprechen unvergessliche Erlebnisse. Ob ihre Versprechen real sind oder ob es nur um Marketing geht, erfahren wir erst dank eigener Erfahrung. Ob ihre Handlung im Einklang mit Gesetz ist, oder ob sich manche Reisebüros und Agenturen bemühen die Kunden auf unerfüllbare Versprechungen zu verlocken, überprüfen regelmäßig die THI-Inspektoren. Was wurde bei den Kontrollen im Laufe des letzten Jahres festgestellt?

THI hat insgesamt 168 Reisebüros und Reiseagenturen kontrolliert und Verstoß in einer oder mehreren von Gesetz bestimmten Pflichten hat in 56 davon festgestellt (d.h. 33,3%). Mit dem Anlass zur Kontrolle hat sich in dem letzten Jahr insgesamt 83 Verbraucher auf THI gewendet (in 8 Fällen hat die Kontrolle Gerechtigkeit des Anlasses bestätigt, im weiteren hat 8 andere Verstöße festgestellt und in einem Fall wurde die Feststellung dem gehörigen Aufsichtsorgan weitergeleitet).

Meisten Verstöße von Pflichten auf dem Gebiet von Tourismus haben die Inspektoren bei Unternehmern in Prag und Mittelböhmen festgestellt, insgesamt 50,8% (32 von 63 kontrollierten), auf dem nächsten Platz haben mit 45,8% von Verstößen Reisebüros und Reiseagenturen im Region Hradec Králové und Pardubice gelandet (d.h. 11 von 24 kontrollierten). Die wenigsten Verstöße wurden im Region Pilsen und Karlsbad, nur 5,6% (d.h. 2 von 36 kontrollierten) festgestellt.

Rechtskräftige Geldstrafen wurden bis jetzt in 31 Fällen auferlegt, u.zw. 14 kontrollierten Personen im Umfang von 10 o 20 Tausend CZK und 27 kontrollierten Personen Geldstrafen in Höhe von 1 bis 9 Tausend CZK. Mit anderen wurde das Verwaltungsverfahren bis jetzt nicht abgeschlossen.

Häufigste Verstöße:
Gesetz Nr. 634 der Rechtssammlung, Verbraucherschutzgesetz:

§ 13 – Pflicht über Bedingungen, Ausmaß und Art von Geltendmachung der Mangelverantwortung zu informieren…22x

§ 4 – Nutzung von unlauteren Geschäftspraktiken 14x

§ 5 – Nutzung von Irreführenden Geschäftspraktiken 13x

§ 12 – Pflicht den Verbraucher über den Preis der angebotenen Dienste durch klare Bezeichnung zu informieren (mangelhafte oder fehlende Information darf nicht den Eindruck wecken, dass der Preis höher oder niedriger wird, als er tatsächlich ist …) 8x

§ 19 – Pflicht die Reklamation während der ganzen Arbeitszeit zu akzeptieren, den Beleg über Anwendung der Reklamation mit allen Gehörigkeiten zu erstellen…3x

§ 3 – Rechtlichkeit von Verkauf und Dienstleistungen, Pflicht die Dienste für Preise im Einklang mit den Preisvorschriften zu gewähren und die Preise richtig zu berechnen 1x

§ 6 – Diskriminierung von Verbraucher 1x

§ 10 – sehbare und begreifbare Produktbezeichnung 1x

§ 9 – Nichtgewährung von richtigen Informationen über den angebotenen Dienst…1x

 

Gesetz Nr. 64/1986 der Rechtssammlung, Gesetz über Tschechische Handelsinspektion:

§ 9 – Verstoß gegen von anderer Rechtsvorschrift gesetzten Bedingungen (d.h. außer Aufsichtskompetenzen von THI)… 8x

Gesetz Nr. 159/1999 der Rechtssammlung, über manche Unternehmensbedingungen auf dem Gebiet von Tourismus

§ 3, Abs. 5a – Verstoß gegen Pflichten in Propagations-, Angebots- und anderen Materialen, inklusiv von deren elektronischen Formen, immer zu informieren, für welches Reisebüro der Verkauf von Urlaubsreise vermittelt wird…7x

Empfehlungen der THI:

-      aus Angebot von mehreren Reisebüros zu wählen und Umfang und Preise der Angebotenen Dienste zu vergleichen

-      Risikofaktoren des Gewählten Landes in den Internetseiten des Außenministeriums zu folgen

-      im Falle von Unentschiedenheit welches Hotel zu wählen, Feedback von Klienten auf die Dienste der einzelnen Hotels zu suchen

-      die Vertragsbedingungen, die ein Teil des Vertrags sind, fleißig zu lesen

-      bei Bestellung den vollständig ausgefüllten Reisevertrag zu erfordern, d.h. mit allen Pflichtangaben (siehe Gesetz Nr. 40/1964 der Rechtssammlung, Bürgergesetz, § 852a-852k) und mit Angaben über Umfang von bezahlten Diensten, nicht nur den mündlichen Vereinbarungen zu vertrauen

-      bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen die Wiedergutmachung gleich Ort des Aufenthaltes ohne Zögerung zu verlangen, am besten schriftlich, mittels Delegat oder bei dem Ansprechpartner im Hotel

-      je nach Möglichkeiten eine Fotodokumentation von dem Vertrag nicht entsprechendem Dienst oder Bedingungen zu besorgen (für die eventuelle Reklamation nach Rückkehr, falls Wiedergutmachung vor Ort nicht geschaffen wurde)

-      Reklamation spätestens 3 Monate nach der Gewährleistung anzuwenden (nach Rückkehr aus dem Urlaub, u.zw. bei dem Reisebüro, wo der Vertrag abgeschlossen wurde)

-      im Falle von Nichterledigung der Reklamation bis 30 Tage oder im Falle von Nichteinnahme der Reklamation das gehörige THI-Inspektorat zu kontaktieren

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