Am Freitag 9. September war das Ziel der Kontrollaktion der Arbeiter des Inspektorats Südmähren und Zlín Weinlese in Znojmo und Mikulov. Gerichtet haben sie sich dabei auf die Einhaltung des Gesetzes Nr. 634/1999 der Slg., des Verbraucherschutzgesetzes und des Gesetzes Nr. 64/1986 der Slg., des Gesetzes über die Tschechische Handelsinspektion beim Verkauf und Gewährleistung von Dienstleistungen. Bei 14 Kontrollen in Znojmo und 12 in Mikulov haben sie in der Zeit der Weinlese Verletzungen in 5 Fällen festgestellt.
Insgesamt haben die Inspektoren 4 Geldstrafen auferlegt und in einem Fall haben sie ein Verwaltungsverfahren für Verdacht beantragt, dass die Verkäufer amtlich nicht überprüfte Messgeräte benutzt haben und die Maß der gereichten Getränke oder Gewicht der gekauften Ware zu überprüfen nicht ermöglicht haben.
Insgesamt haben die Inspektoren 4 Geldstrafen auferlegt und in einem Fall haben sie ein Verwaltungsverfahren für Verdacht beantragt, dass die Verkäufer amtlich nicht überprüfte Messgeräte benutzt haben und die Maß der gereichten Getränke oder Gewicht der gekauften Ware zu überprüfen nicht ermöglicht haben.