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Öffentliche Belustigungen können Gesundheit und Leben gefährden
(Prag 18. Oktober 2011) Öffentliche Belustigungen sind eine Quelle von Risiken für die Sicherheit des Verbrauchers - der Verbraucher kann selber diese Risiken nicht erkennen und kann sich gegen sie nicht wehren. Gefährdet sind, bei herkömmlichem Gebrauch von Produkten, vor allem Kinder und Personen mit eingeschränktem Bewegungs- und Orientierungsvermögen. Da es in den Jahren 2009 und 2010 zu schweren Verletzungen kam, darunter auch zu zwei Todesfällen, hat sich die Führung der Tschechischen Handelsinspektion entschlossen, dass auch die Betreiber Öffentlicher Belustigungen kontrolliert werden - in Einklang mit denen der Tschechischen Handelsinspektion zur Verfügung gestellten Befugnissen laut des Gesetzes über die allgemeine Sicherheit von Produkten. Im Laufe des Jahres 2011 kam es zwar nur zu einer leichten Verletzung während der Kirmes in Prag (Matějská pouť), dennoch wurden Kontrollen durchgeführt bei 16 Herstellern verschiedener Attraktionen - Unzulänglichkeiten wurden in 15 Fällen vorgefunden. Weitere Kontrollen fanden bei 158 Betreibern von Attraktion statt: Es wurden insgesamt 346 Attraktionen überprüft und die Inspektoren haben in 34 Fällen einen Verstoß gegen die Pflichten feststellen müssen. Přílohy
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