Ausrichtung der Kontrollen:
Ziel der Kontrollen ist zu überprüfen, ob mittels Automaten Produkte verkauft werden, die die Gesundheit der Kinder im Hinblick zu den ungeeigneten mechanischen und physikalischen Eigenschaften, mangelhafter Produktkonstruktion, bzw. unzureichenden oder falschen Warnungen und anderen für die Einfüllung der Grundanforderungen auf Sicherheit notwendigen Informationen beschädigen können.
In dem 1. Quartal wurde im Rahmen der Republik insgesamt 20 Kontrollen durchgeführt:
In dem 1. Quartal wurde im Rahmen der Republik insgesamt 20 Kontrollen durchgeführt:
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Inspektorat
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Zahl der kontrollierten Einheiten/Lieferanten
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Zahl der Feststellungen
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3
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1
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Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
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1
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0
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Südböhmen und Vysočina
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1
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0
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Pilsen und Karlsbad
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5
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0
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Ústí und Liberec
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3
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1
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Hradec Králové und Pardubice
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6
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3
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Südmähren und Zlín
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1
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0
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Gesamt
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20
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5
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Festgestellte Mängel:
- Verkauf von Spielzeugen mit pflichtigen Produktinformationen nur in Fremdsprache
Auferlegte Maßnahmen:
- Für Nichterfüllen der Informationspflichten (Verletzung des § 9 Abs. 1, § 11 des Gesetzes Nr. 634/1992 der Versammlung, Verbraucherschutzgesetz) wird mit drei kontrollierten Personen Verwaltungsverfahren geführt
- Beseitigung der festgestellten Mängel im bestimmter Frist wurde 2 kontrollierten Personen auferlegt
Fazit:
Fazit:
Teilergebnisse der Kontrollen von Verkaufsautomaten für Spielzeuge (25% von Feststellungen) haben erwiesen, dass die Fachpflege der Verkäufer um die Produkte immer große Mängel hat. Unter den kontrollierten Produkten waren z.B. kleine Gummibälle „Hopík“ und Plastikeier mit verschiedenen Autos, Käfern, Anhängern, Figuren und Tierchen.
THI Kontrollen werden auch weiterhin fortsetzen, damit Produkte, die ihre Zielgruppe d.h. Kinder beschädigen können, aus dem Markt gezogen werden.
THI Kontrollen werden auch weiterhin fortsetzen, damit Produkte, die ihre Zielgruppe d.h. Kinder beschädigen können, aus dem Markt gezogen werden.