Spielzeuge auf dem tschechischen Markt im Jahr 2010

(Prag, 9. März 2011) Das Sortiment der Spielzeuge gehört zu Produkten, deren die Tschechische Handelsinspektion eine erhöhte Aufmerksamkeit im Laufe des ganzen Jahres widmet – und zwar sowohl aus der Sicherheitssicht, als auch aus der Sicht der Informationspflichten. Außer der gezielten und von jeweiligen Inspektoraten geplanten Kontrollaktionen wurden Spielzeuge in Betrieben mit diesem Sortiment von allen Inspektoraten aufbesichtet.

Insgesamt wurden 5055 Kontrollen durchgeführt, von denen 1564 Kontrollen auf Einhaltung der von dem Gesetz über technischen Anforderungen auf Produkte (Gesetz Nr. 22/1997 der Gesetzversammlung) bestimmten Pflichten gerichtet wurde. Gleichlaufend haben die Inspektoren die Einhaltung der Informationspflichten nach dem Verbraucherschutzgesetz verfolgt. Teil der Kontrollen hatte eine spezifische Richtung – Aufsuchen der in dem Warnsystem RAPEX eingereihten Produkte. Verstöße gegen die Anforderungen, die auf die Spielzeuge bei der Markteinführung gesetzt werden, wurde in 556 Fällen festgestellt (d.h. 35,5% der Kontrollen), davon in 198 Fällen (12,7% der Kontrollen) handelte es sich direkt um Verstoß gegen die von der gehörigen Regierungsanordnung auf Spielzeuge bestimmten Pflichten. Verkaufsverbot haben die Inspektoren insgesamt auf 12 901 Stücke von Spielzeuge in Gesamtwert 1 341 598 CZK erlassen.

 

Im Laufe des Jahres 2010 hat die Tschechische Handelsinspektion 42 Anbringungen gelöst – vor allem wegen Sicherheit der Spielzeuge und unlauteren Geschäftspraktiken beim Verkauf von Spielzeugen, die zum Anlass für Kontrollen wurden.

 
Ergebnisse der Kontrollen im 2010:
 
THI-Inspektorat
 
Anzahl der Kontrollen
Kontrollen mit Feststellung
 
Insgesamt Feststellungen in %
 

Verstöße gegen Gesetz Nr. 22/1997 der Gesetzversammlung

 Feststellungen in %
Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
271
45
16,6 %
29
10,7
Südböhmen und Vysočina
253
66
26,1 %
   5
 2,0
Pilsen und Karlsbad
265
120
45,3 %
102
38,5
Ústí und Liberec
360
177
49,2 %
 20
 5,6
Hradec Králové und Pardubice
208
41
19,7 %
 8
 3,8
Südmähren und Zlín
90
31
34,4 %
12
13,3
Mähren-Schlesien und Olomouc
117
76
 
22
18,8
Total
1564
556
35,5 %
198
12,7
 
 

Im Rahmen der Aufsuchungsaktionen von RAPEX wurden auf dem tschechischen Markt insgesamt 10 Arten von Spielzeuge aufgesucht, bei denen das häufigste Risiko Gefahr von Ersticken mit kleinen Teilen war. In zwei Fällen hatten die Spielzeuge die Menge von Phthalaten überschreiten. Konkret handelte es sich zum Beispiel um Ballpakete, Puppen, Plastikspielzeuge, Roller oder Puzzleblocks, die nachstehend aus dem Markt zurückgezogen wurden. Am häufigsten wurde der Verkauf von mangelnden und in dem internationalen Warnsystem erwähnten Spielzeuge in Nordmähren (15 Fälle) und in Ostböhmen (6 Fälle) festgestellt. In den System RAPEX wurden für die ganze Tschechische Republik in dem letzten Jahr 3 Arten von Spielzeuge eingereiht, die die Sicherheitskriterien nicht erfüllt haben – konkret Puppenkinderwagen, Rassel Saxofon und Schaukelgiraffe.

 

In dem letzten Jahr wurden insgesamt 57 Arten von Spielzeuge beurteilt und die Sicherheitsanforderungen haben 35 davon nicht erfüllt. In den meisten Fällen handelte es sich um Risiko von Verschlucken von kleinen Teilen, vor allem bei verschiedenen Plastik- oder Plüschspielzeugen, oder um Gefahr von Ersticken, wie zum Beispiel im Falle von Quelltieren. Über diese Produkte hat THI die Verbraucher durchlaufend mittels Webseiten und Medien informiert.

 

Den Kontrollen von Spielzeugen als Produkten für die kleinsten Nutzer, die das eventuelle Risiko nicht in der Lage zu erkennen sind und sich nicht selbst schützen können, wird von der Tschechischen Handelsinspektion auch in diesem Jahr Aufmerksamkeit gewidmet.

 
Die THI empfehlt darum den Verbrauchern bei der Wahl von Spielzeuge die ordentliche Bezeichnung mit Informationen über Hersteller, Lieferant und Distributeur, Hinweis über Risiken der falschen Nutzung und Besorgung mit tschechischer Gebrauchsanleitung zu beachten. Im weiteren empfehlt die THI die Angaben über Alter, für den das Spielzeug gerichtet ist zu respektieren – durch falsche Wahl kann von einem sicheren Spielzeug ein gefährliches Spielzeug werden, die dem Kind eine nichtumkehrbare Verletzung verursachen kann. Nicht zuletzt empfehlt die THI den Verbrauchern unbezeichnete, stinkende oder durch aussehen bedenkliche Spielzeuge nicht zu kaufen und über deren Verkauf das nächste THI-Inspektorat zu informieren.
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