Kontrolle in diesem Restaurant in Český Krumlov verlief aufgrund des Anlasses der Verbrauchervereinigung. Grund war Unzufriedenheit damit, dass den fremdsprachigen Gästen von der Bedienung 10% Zuschlag zu der Rechnung berechnet wird. Dieser Betrag wird nachstehend auf die von der Kasse gedruckte Rechnung handgeschrieben. Die beschriebene Praktik hat die nachstehende Kontrolle der Inspektoren bestätigt. Den THI Arbeitern wurde die Kontrollkonsumation im Wert 1160 CZK mit dem Betrag 1280 CZK berechnet, aber über diese Tatsache wurden die Besucher des Restaurants vorläufig keiner Art informiert. Die Bedienung hat den Inspektoren bestätigt, dass sie so bei allen Ausländern vorgehen, deren Konsumation den Betrag 1000 Kronen übersteigt. Die Begründung der beschriebenen Praktik war wirklich kurios: Auslandstouristen vermuten angeblich, dass Trinkgeld schon in dem Preis einbezogen wird, und deswegen würden sie der Bedienung kein Trinkgeld geben.
Der Betreiber des Restaurants wartet auf Verwaltungsverfahren für ersthafte Verletzung des Verbraucherschutzgesetzes. Die auferlegte Geldstrafe wird aber mehrfach höher als 10% des Trinkgeldes.
Der Betreiber des Restaurants wartet auf Verwaltungsverfahren für ersthafte Verletzung des Verbraucherschutzgesetzes. Die auferlegte Geldstrafe wird aber mehrfach höher als 10% des Trinkgeldes.