Verkäufer haben aus Allerseelen profitiert
(Ostrava, 4. November 2011) Zu dem Festtag Allerseelen gehört auch Erinnerung an diejenige, die diese Welt verlassen haben, Besuch des Ortes deren letzten Ruhe, eine angezündete Kerze, Blume oder Kränzchen und ein ruhiges Nachdenken über die Vergänglichkeit des Lebens. Für die meisten Verkäufer dieses Sortiments ist es Zeit von hohem Umsatz, aber unter deren leider fehlen nicht auch diejenige, die sich mit Ehrlichkeit und Pflichten beim Verkauf keine großen Sorgen machen. Gerade aus diesem Grund haben sich die THI Inspektoren im Bezirk Mähren Schlesien und Olomouc in der Allerseelenzeit auf das Niveau und Ehrlichkeit des Verkaufs der für die Ehrung der Verstorbenen bestimmten Produkte gerichtet. Bei 47 Kontrollen in Geschäften und Ständen haben sie Mängel bei 28 Verkäufern festgestellt, Verkaufsverbot für fast 300 Produkte erlassen und Geldstrafen in Höhe 19 500 CZK auferlegt.
Beim Verkauf von Produkten, die sich durch deren Charakter zu Allerseelen beziehen, haben die Inspektoren Einhaltung der aus dem Verbraucherschutzgesetz und aus dem Gesetz über die Tschechische Handelsinspektion stammenden Pflichten kontrolliert. Während 47 Kontrollen in Betrieben und Verkaufsständen wurden Mängel bei 28 Verkäufern festgestellt, d.h. in 59,6%.

In 6 Fällen haben die Verkäufer die Verbraucher nicht über den Preis der Produkten im Einklang mit den Preisvorschriften informiert, 13 Verkäufer haben die Informationspflicht über das Produkte nicht eingehalten und 5 Verkäufer haben nach Antrag des Verkäufers Einkaufsbeleg mit allen bestimmten Gehörigkeiten nicht erstellt. In 7 Fällen haben die Verkäufer zum Messen des Kontrolleinkaufs amtlich nicht überprüftes Messgerät benutzt und in 1 Fall wurde der Kontrolleinkauf falsch zu Ungunsten des Verbrauchers berechnet.

Für 289 Stücke von Produkte im Gesamtwert 44 314 CZK haben die Kontrolleure Verkaufsverbot erlassen. Geldstrafen vor Ort in Gesamthöhe 19 500 CZK haben sie in 19 Fällen auferlegt und Nutzungsverbot haben sie für 7 Stücke von Messgeräte erlassen, bei denen gültige amtliche Überprüfung gefehlt hat. Mit 9 kontrollierten Personen wird Verwaltungsverfahren aufgenommen.
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